Kontakt zu den
Rechtsanwälten DUSCHL&KREUZER in Aschaffenburg
Sprechen Sie mit uns, wenn Sie sich mit rechtlichen Fragen beschäftigen und Sie eine Lösung brauchen. Gerade ist unser Büro geschlossen, aber Sie können uns jederzeit schreiben!
FAQ vor dem Erstgespräch
Was ist wichtig, was soll ich vorbereiten, was werde ich gefragt?
Was sollte ich zum Erstgespräch wissen?
Es kommt drauf an, um welches Rechtsgebiet es sich handelt. Hier beantworten wir die allgemeinen Fragen, die uns am meisten gestellt werden. Diese Informationen sind für jede Kontaktaufnahme und für jedes Erstgespräch wichtig zu wissen.
Klicken Sie dann zusätzlich bitte auf Ihr entsprechendes Rechtsgebiet für weitere Details.
Gespräch vor Ort, Anreise
Sie finden zahlreiche öffentliche Parkplätze direkt gegenüber der Kanzlei oder 100 Meter weiter in der Tiefgarage Alexandrastraße.
Die nächste Haltestelle des öffentlichen Nahverkehrs heißt „Lamprechtstr.“ (Aschaffenburg) und es werden die Buslinien 1, 4 und 10 bedient.
Wenn Sie mit dem Fahrrad oder Kinderwagen zu uns kommen, …
Der Zugang zu unserer Kanzlei ist barrierefrei ->?
Eine Routenplanung ist beispielsweise hier möglich: Google Maps (externer Link, neuer Tab/neues Fenster).
Diese juristischen Erläuterungen, Empfehlungen und Ratgeber stellen unverbindliche Informationen ohne jede Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit dar und ersetzen keine Rechtsberatung. Jeder Fall ist individuell zu beurteilen und die Rechtslage (auch aufgrund neuer Urteile/Rechtsprechungen) kann sich stetig ändern.
Vertraulichkeit und Diskretion
Gern betonen wir eine Selbstverständlichkeit: Wir als Rechtsanwälte unterliegen gesetzlich der Schweigepflicht.
Das sogenannte Anwaltsgeheimnis ist die Pflicht des Anwaltes/der Anwältin zur Geheimhaltung aller relevanter Umstände, die ihm/ihr im Zusammenhang mit der Ausübung des Mandats bekannt werden.
Die Verschwiegenheitspflicht gilt auch dann, wenn keine Mandatierung erfolgt, somit fällt auch ein Erstgespräch unter die Schweigepflicht.
Daher: auch wenn es um sehr persönliche oder peinliche Dinge geht, sind wir Ihre richtigen Ansprechpartner/innen.
Das vertrauliche Gespräch ist für uns selbstverständlich.
Wichtige Info zur Erstberatung
Sollten Sie rechtliche Fragen haben, dann zögern Sie nicht, sondern nehmen Sie unkompliziert eine ERSTBERATUNG in Anspruch.
Für Privatpersonen ist die Gebühr für ein erstes Beratungsgespräch nicht höher als 190 Euro zuzüglich zurzeit gültiger Mehrwertsteuer, also insgesamt 226,10 Euro (§ 34 RVG).
Unsere Mandantinnen und Mandanten
Zu unseren Mandanten zählen Privatpersonen und Unternehmen aller Rechtsformen aus Aschaffenburg und Umgebung.