Kanzlei-Team

Die Rechtsanwälte DUSCHL&KREUZER in Aschaffenburg

Die Richtigen fürs Rechtliche

Rechtsanwalt Jan Kreuzer

Jan Kreuzer
Rechtsanwalt / Fachanwalt für Familienrecht

Fachanwalt für Familienrecht

Jan Kreuzer ist Ihr Fachanwalt für Familienrecht.

Das Leben ist manchmal kompliziert, und das gilt in besonderem Maße für das Familienrecht. Während früher starre Rollenmodelle wie die klassische „Hausfrauenehe“ vorherrschten, sind die Lebensentwürfe heute wesentlich individueller und diverser geworden. In meiner Beratungspraxis sind von der Ehe mit klassischer Rollenverteilung über Doppelverdiener-Ehen (mit und ohne Kinder) bis hin zu komplexen Patchwork-Beziehungen so ziemlich alle Lebensentwürfe vertreten.

Gerade im Familienrecht hinkt der Gesetzgeber der gesellschaftlichen Entwicklung oft um Jahre, manchmal um Jahrzehnte hinterher. Viele wichtige Fragestellungen sind im Gesetz überhaupt nicht oder nur andeutungsweise geregelt. Ausgefüllt werden diese Lücken zum Teil durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und der Oberlandesgerichte, nur nützt auch die beste richterliche Rechtsfortbildung nichts, wenn der Anwalt/die Anwältin sie nicht kennt und deshalb für den Mandanten/die Mandantin auch nicht nutzbar machen kann.

Weil ich meine besonderen theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen auf dem Gebiet des Familienrechts nachweisen konnte, wurde mir von der Rechtsanwaltskammer Bamberg die Befugnis verliehen, den Fachanwaltstitel für dieses Rechtsgebiet zu führen. Als Fachanwalt für Familienrecht unterliege ich einer ständigen Fortbildungsverpflichtung, die von der Kammer laufend überprüft wird. Anders als bei vielen selbsternannten „Experten/Expertinnen“ können Sie sich daher bei mir darauf verlassen, eine Beratung auf dem jeweils neuesten Stand der Wissenschaft und Rechtsprechung zu erhalten. Nicht selten macht dies den entscheidenden Unterschied.

Schwerpunkt Familienrecht

  • Beratung und Vertretung in der Trennungssituation
  • Vertretung im Scheidungsverfahren
  • Unterhalt
  • Zugewinnausgleich und Vermögensauseinandersetzung
  • Versorgungsausgleich
  • Sorge- und Umgangsrecht
  • Eheverträge
  • Gewaltschutzverfahren
  • Vertretung in familienrechtlichen Verfahren aller Art

Hier steht bei mir das Interesse der Mandantin/des Mandanten an erster Stelle.

Probleme lösen durch richtiges Handeln

Aus meiner Praxiserfahrung weiß ich, dass es gerade auf dem Gebiet des Familienrechts oft große Hemmschwellen und Ängste gibt, sich frühzeitig anwaltlichen Beistand zu holen. Der Hintergrund ist nachvollziehbar: die verständliche Scheu davor, private Dinge mit Außenstehenden zu erörtern oder Befürchtungen, der Anwalt/die Anwältin könne gar eine Eskalation des Konflikts herbeiführen.

Mit einer modernen, aufgeschlossenen und zugewandten Beratung und Vertretung in Familiensachen, so wie wir sie verstehen, hat dies jedoch überhaupt nichts zu tun. Oft können wir aufgrund unserer Sachkunde und langjährigen Erfahrung auch in scheinbar verfahrenen Lagen Lösungswege aufzeigen, an die die streitenden Partner in der emotional aufgeladenen Trennungssituation gar nicht gedacht haben und mit der dann alle Beteiligten gut – und vor allen Dingen in Frieden – leben können. Dies gilt natürlich vor allem dann, wenn Kinder im Spiel sind, deren Wohl niemals aus dem Auge geraten darf.

Gerade im Familienrecht zeigt die Erfahrung: Manchmal ist dem Mandanten/der Mandantin nicht mit einem gewonnenen, sondern einem vermiedenen Prozess am besten gedient! Meiner Überzeugung nach ließen sich viele unschöne „Rosenkriege“ ohne weiteres vermeiden, wenn sich die beteiligten Ehepartner frühzeitig kompetent beraten lassen würden. Mit professioneller anwaltlicher Hilfe könnten die Beteiligten in vielen Fällen ihre Angelegenheiten fair und transparent selbst regeln, ohne dass die Gerichte bemüht werden müssten. Mein Tipp lautet daher: Warten Sie, wenn sich die Trennung abzeichnet, nicht zu lange mit dem Erstkontakt zur Anwältin/zum Anwalt!

Natürlich gibt es aber auch im Familienrecht Situationen, in denen nur eine schnelle und konsequente gerichtliche Rechtsverfolgung – bis hin zur Vollstreckung – ans Ziel führt. Etwa dann, wenn es zu Gewalttätigkeiten kommt, ein Kind dem anderen Elternteil gezielt entfremdet wird oder Vermögen beiseite geschafft werden soll, ist ein schnelles und entschiedenes Vorgehen gefragt. Wir kennen die rechtlichen Mittel, solche Verhaltensweisen effektiv zu unterbinden, und setzen sie in Absprache mit Ihnen auch konsequent um.

Fremdsprachen:
Englisch

Meine typischen Arbeitsbereiche im Familienrecht sind:

  • Scheidungsverfahren und Folgesachen
  • Kindes- und Ehegattenunterhalt
  • Zugewinnausgleich und Vermögensauseinandersetzung
  • Haushaltsgegenstände und Nutzung der Ehewohnung
  • Versorgungsausgleich
  • Sorgerecht (einschließlich Teilbereiche, z.B. Aufenthaltsbestimmungsrecht)
  • Umgangsrecht
  • Eheverträge
  • Gewaltschutzverfahren
2010
B

Fachanwalt für Familienrecht

2004
B

Zulassung als Rechtsanwalt

2001
B

Referendariat und 2. Staatsexamen

Referendariat beim Landgericht Aschaffenburg, der hiesigen Staatsanwaltschaft und der Regierung von Unterfranken.
2. Staatsexamen.

1995
B

Studium

Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Würzburg

1994
B

Abitur

Karl-Theodor-v.-Dalberg-Gymnasium, Aschaffenburg

Thema Familienrecht

Das Familienrecht beinhaltet hochkomplexe Themen, die Fingerspitzengefühl und Erfahrung brauchen, da es hier um Menschen und nicht nur um Paragrafen geht.

Im Familienrecht kommen teilweise Sachen zur Sprache, die sehr persönlich sind und gewisse Offenlegungen voraussetzen. Diskretion ist hier nicht nur Muss, sondern selbstverständlich.

Wichtige Info zur Erstberatung

Akten Rechtsanwalt

Bei uns in der Kanzlei sind Sie „keine Akte“, sondern in erster Linie Mensch.

Sollten Sie rechtliche Fragen haben, dann zögern Sie nicht, sondern nehmen Sie unkompliziert eine ERSTBERATUNG in Anspruch.

Für Privatpersonen ist die Gebühr für ein erstes Beratungsgespräch nicht höher als 190 Euro zuzüglich zurzeit gültiger Mehrwertsteuer, also insgesamt 226,10 Euro (§ 34 RVG).

Meine Mandanten

Zu meinen Mandanten zählen Frauen, Männer und jeweils deren Kinder. Ich berate in familienrechtlichen Angelegenheiten jede Person, die zu mir kommt.

Unsere Rechtsgebiete

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